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Ein Regionalgesetz für drei Sprachminderheiten

Das kalabrische Regionalgesetz Nr. 15 vom 30. Oktober 2003 schützt drei historische Sprachminderheiten in einem Text: das Albanische in seiner Arbëresh-Form, das Griechische und das Okzitanische.

Ein Gesetz, drei Gemeinschaften, drei Institute

Das Gesetz Nr. 15, beschlossen am 30. Oktober 2003 und am Folgetag im Amtsblatt der Region veröffentlicht, setzt das Staatsgesetz 482 vom 15. Dezember 1999 in Kalabrien um und anerkennt Arbëresh, kalabrisches Griechisch und Okzitanisch gemeinsam.

Es richtet zugleich für jede Gemeinschaft ein regionales Institut ein: in San Demetrio Corone für die Arbëresh, im italo-albanischen Kolleg Sant'Adriano, in Bova Marina für die griechische Gemeinschaft als IRSSEC, das regionale Institut für hellenisch-kalabrische Studien, und in Guardia Piemontese für die okzitanische.

Zweimal wurde das Gesetz geändert, durch das Regionalgesetz Nr. 7 vom 21. August 2006 und das Regionalgesetz Nr. 15 vom 13. Juni 2008. Amtlich ist der Text im Amtsblatt der Region, und der Regionalrat weist darauf hin, dass die Fassungen in seiner eigenen Datenbank keinen amtlichen Charakter haben.

Die Aussage dieser Seite und ihre Grenze

Kalabrien ist nach dem, was die Texte hergeben, die einzige italienische Region, deren eigenes Gesetz drei historische Sprachminderheiten in einem einzigen Akt schützt. Diese Aussage stammt aus dem Vergleich des Regionalgesetzes 15 mit der nationalen Liste im Gesetz 482 von 1999 und nicht aus einer amtlichen Rangfolge.

Wir formulieren das mit Absicht so. Das Staatsgesetz 482 schützt 12 Minderheitensprachen in Italien: Albanisch, Katalanisch, Germanisch, Griechisch, Slowenisch, Kroatisch, Französisch, Frankoprovenzalisch, Friaulisch, Ladinisch, Okzitanisch und Sardisch. Mehrere Regionen beherbergen mehr als eine, und der kalabrische Text ist der, der für drei zugleich legislativ tätig wird.

Wer daraus einen bescheinigten nationalen Rekord macht, geht über die Dokumente hinaus, und diese Seite tut das nicht.

Wo die Orte liegen, steht nicht im Gesetz

Keine einzige Gemeinde nennt das Gesetz: es verweist stattdessen auf Gebietsabgrenzungen, die die Provinzräte nach Artikel 1 Absatz 3 des Präsidialdekrets Nr. 345 vom 2. Mai 2001 beschlossen haben.

Die frei kursierende Zahl der Arbëresh-Orte in Kalabrien ist hier deshalb nicht geprüft. Sie steckt in Beschlüssen der Provinzen und nicht im Regionaltext, und diese Beschlüsse haben wir nicht gelesen.

Wer einem Herkunftsort nachgeht, für den ist dieses juristische Detail praktisch und nicht akademisch: die Schutzabgrenzung und die Liste der Orte, in denen die Sprache tatsächlich gesprochen wird, sind zwei verschiedene Dokumente, und keines davon ist eine Reisekarte.

404 Gemeinden, und keine Großstadt

1.827.571 Einwohner hat Kalabrien am 1. Januar 2026, verteilt auf 404 Gemeinden, und keine Gemeinde erreicht 200.000 Menschen. Die größte ist Reggio Calabria mit 167.925.

Darunter folgen Catanzaro mit 82.708, Corigliano-Rossano mit 74.403, Lamezia Terme mit 67.005, Cosenza mit 63.449 und Crotone mit 58.136. Rende hat 36.893 und Vibo Valentia 30.753.

Eine Region aus 404 kleinen Zentren ist überhaupt erst der Grund, warum drei Sprachen überlebt haben. Die Entfernung hat konserviert, und das Gesetz von 2003 kam lange danach und gab dem Ganzen ein Institut und ein Budget.

Warum ein Regionalgesetz, wenn es ein Staatsgesetz gibt

Das Staatsgesetz 482 vom 15. Dezember 1999 setzt den Rahmen, und das kalabrische Gesetz vom 30. Oktober 2003 erledigt die Arbeit darin: Institute, Mittel und der Apparat für Unterricht und Veröffentlichung.

Eine nationale Liste schützt eine Sprache auf dem Papier, ein Regionalgesetz gibt ihr eine Adresse. Die 3 Adressen sind San Demetrio Corone, Bova Marina und Guardia Piemontese.

Was das heißt, wenn du hinfährst

Die 3 Institute sitzen in San Demetrio Corone, Bova Marina und Guardia Piemontese, und diese Orte sind der Ausgangspunkt, wenn Sprache der Grund deiner Reise ist.

Sprache wird hier nicht aufgeführt, erwarte also kein Folkloreprogramm. Erwarte Ortsschilder, Gottesdienste und einen Lehrplan mit einer zweiten Sprache, aus Gründen, die älter sind als die Region.

Für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum ist der Vergleich naheliegend und trotzdem schief: Südtirol regelt Zweisprachigkeit über ein Autonomiestatut, Kalabrien über ein Regionalgesetz ohne vergleichbare Befugnisse. Mehr zur Region steht bei Kalabrien und bei Tropea lebt in sieben Monaten.

Inhalt

FAQ

Welche Sprachminderheiten schützt Kalabrien?

Drei in einem Text: das albanische Arbëresh, das kalabrische Griechisch und das Okzitanische. Grundlage ist das Regionalgesetz Nr. 15 vom 30. Oktober 2003, das das Staatsgesetz 482 vom 15. Dezember 1999 in der Region umsetzt.

Wo sitzen die drei Institute?

In San Demetrio Corone für die Arbëresh, im italo-albanischen Kolleg Sant'Adriano, in Bova Marina für die griechische Gemeinschaft als IRSSEC und in Guardia Piemontese für die okzitanische. Jedes entspricht einer Gemeinschaft und keiner Verwaltungsbequemlichkeit.

Steht im Gesetz, welche Orte betroffen sind?

Nein, es nennt keine einzige Gemeinde. Es verweist auf Gebietsabgrenzungen, die die Provinzräte nach Artikel 1 Absatz 3 des Präsidialdekrets Nr. 345 vom 2. Mai 2001 beschlossen haben. Die kursierende Zahl der Arbëresh-Orte ist hier deshalb nicht geprüft.

Wie groß ist Kalabrien?

1.827.571 Einwohner am 1. Januar 2026 nach ISTAT-Schätzung, verteilt auf 404 Gemeinden. Keine Gemeinde erreicht 200.000 Einwohner, die größte ist Reggio Calabria mit 167.925, gefolgt von Catanzaro mit 82.708.