Mit einem Pass aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchst du für Italien nur ein gültiges Ausweisdokument: alle drei Staaten gehören zu den 29 Schengen-Ländern.
Die kurze Antwort für den deutschsprachigen Raum
29 Länder bilden seit dem 1. Januar 2025 den Schengen-Raum, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. An der Grenze am Brenner, am Reschen, am Gotthard oder bei Tarvis gibt es keine systematische Kontrolle, und keine der neuen europäischen Regeln richtet sich an diese Pässe.
Weder die Begrenzung auf 90 Tage in 1801 noch die biometrische Erfassung an der Grenze noch die künftige Reisegenehmigung gelten hier. Wer allein oder mit Familie aus dem deutschsprachigen Raum anreist, kann diese Seite nach diesem Absatz schließen.
Der Rest ist für alle anderen Fälle: Mitreisende mit einem Pass aus einem Drittstaat, Verwandte auf Besuch, Gäste, die aus Übersee zu dir stoßen.
90 von 180 Tagen, über alle Länder gerechnet
Der Kurzaufenthalt von Drittstaatsangehörigen darf 90 Tage in jedem Zeitraum von 1801 Tagen nicht überschreiten, und alle 29 Staaten zählen auf dasselbe Konto. Über diese Grenze hinaus braucht es ein nationales Visum vom Typ D für 91 bis 3651 Tage.
Für kurze Aufenthalte gibt es drei Formen: das einheitliche Schengen-Visum vom Typ C, das räumlich beschränkte Visum vom Typ C und das Flughafentransitvisum vom Typ A. Keine davon garantiert die Einreise: die Grenzpolizei kann zurückweisen, wer die Bedingungen des Grenzkodex nicht erfüllt.
Die Anwesenheitserklärung: 8 Werktage
Wer als Drittstaatsangehöriger nach Italien einreist, muss binnen 8 Werktagen entweder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder eine Anwesenheitserklärung abgeben. Grundlage sind die Artikel 2, 4 und 5 des Einwanderungskodex, des gesetzesvertretenden Dekrets 2863 vom 25. Juli 1998, sowie Artikel 5 Absatz 8-bis des Präsidialdekrets 3943/1999.
Die Sanktion bei Versäumnis ist die Verwaltungsausweisung, ebenso beim Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer. In der Praxis übernimmt die Unterkunft die Meldung an die Questura; dieser Teil ist von uns nicht in einer Primärquelle bestätigt worden und sollte für längere private Aufenthalte nachgeprüft werden.
EES ersetzt den Stempel, seit dem 10. April 2026
Das Ein- und Ausreisesystem EES ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb, nach einem stufenweisen Beginn am 12. Oktober 2025. Es erfasst an den Außengrenzen der 29 Schengen-Staaten das Reisedokument, das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke sowie Ort und Datum jeder Ein- und Ausreise.
Betroffen sind alle Drittstaatsangehörigen im Kurzaufenthalt, mit und ohne Visum. Der Passstempel entfällt dadurch. In teilnehmenden Ländern ist eine Vorabregistrierung bis 72 Stunden vor der Einreise über die App Travel to Europe möglich, Betreiber des Systems ist eu-LISA.
ETIAS: angekündigt, nicht gestartet, 20 €
Am 1. September 2026 nimmt ETIAS keine Anträge entgegen. Der Start ist für das letzte Quartal 2026 angekündigt, das genaue Datum will die EU einige Monate vorher nennen.
Die Gebühr steht seit dem 17. Juli 2025 bei 20 €, statt der 7 €, die 2018 vorgesehen waren; befreit sind Personen unter 18 und über 70 Jahren. Die Genehmigung wird 3 Jahre gelten oder bis zum Ablauf des Passes und an das Dokument gebunden sein.
Weil beide Daten wackeln können, steht auf dieser Seite ein Prüfdatum. Alles, was du zu ETIAS liest, ohne dass ein Datum danebensteht, ist wertlos. Stand: 03.09.2026.
FAQ
Was brauche ich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer für Italien?
Was ist die Anwesenheitserklärung?
Erfüllt das Hotel diese Pflicht für mich?
Wird mein Pass noch gestempelt?
Muss ich ETIAS beantragen?
Quellen (6)
- 190 · 180Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale - portale 'Il visto per l'Italia'; Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2028-12-31
- 229 · 3.500.000Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 38Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 429Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2027-06-30
- 530Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31
- 620 · 7Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31
Aktualisiert am 2026-09-03