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Einreise nach Italien: was für welchen Pass gilt

Mit einem Pass aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz brauchst du für Italien nur ein gültiges Ausweisdokument: alle drei Staaten gehören zu den 29 Schengen-Ländern.

Die kurze Antwort für den deutschsprachigen Raum

29 Länder bilden seit dem 1. Januar 2025 den Schengen-Raum, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. An der Grenze am Brenner, am Reschen, am Gotthard oder bei Tarvis gibt es keine systematische Kontrolle, und keine der neuen europäischen Regeln richtet sich an diese Pässe.

Weder die Begrenzung auf 90 Tage in 180 noch die biometrische Erfassung an der Grenze noch die künftige Reisegenehmigung gelten hier. Wer allein oder mit Familie aus dem deutschsprachigen Raum anreist, kann diese Seite nach diesem Absatz schließen.

Der Rest ist für alle anderen Fälle: Mitreisende mit einem Pass aus einem Drittstaat, Verwandte auf Besuch, Gäste, die aus Übersee zu dir stoßen.

90 von 180 Tagen, über alle Länder gerechnet

Der Kurzaufenthalt von Drittstaatsangehörigen darf 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten, und alle 29 Staaten zählen auf dasselbe Konto. Über diese Grenze hinaus braucht es ein nationales Visum vom Typ D für 91 bis 365 Tage.

Für kurze Aufenthalte gibt es drei Formen: das einheitliche Schengen-Visum vom Typ C, das räumlich beschränkte Visum vom Typ C und das Flughafentransitvisum vom Typ A. Keine davon garantiert die Einreise: die Grenzpolizei kann zurückweisen, wer die Bedingungen des Grenzkodex nicht erfüllt.

Die Anwesenheitserklärung: 8 Werktage

Wer als Drittstaatsangehöriger nach Italien einreist, muss binnen 8 Werktagen entweder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder eine Anwesenheitserklärung abgeben. Grundlage sind die Artikel 2, 4 und 5 des Einwanderungskodex, des gesetzesvertretenden Dekrets 286 vom 25. Juli 1998, sowie Artikel 5 Absatz 8-bis des Präsidialdekrets 394/1999.

Die Sanktion bei Versäumnis ist die Verwaltungsausweisung, ebenso beim Überschreiten der erlaubten Aufenthaltsdauer. In der Praxis übernimmt die Unterkunft die Meldung an die Questura; dieser Teil ist von uns nicht in einer Primärquelle bestätigt worden und sollte für längere private Aufenthalte nachgeprüft werden.

EES ersetzt den Stempel, seit dem 10. April 2026

Das Ein- und Ausreisesystem EES ist seit dem 10. April 2026 vollständig in Betrieb, nach einem stufenweisen Beginn am 12. Oktober 2025. Es erfasst an den Außengrenzen der 29 Schengen-Staaten das Reisedokument, das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke sowie Ort und Datum jeder Ein- und Ausreise.

Betroffen sind alle Drittstaatsangehörigen im Kurzaufenthalt, mit und ohne Visum. Der Passstempel entfällt dadurch. In teilnehmenden Ländern ist eine Vorabregistrierung bis 72 Stunden vor der Einreise über die App Travel to Europe möglich, Betreiber des Systems ist eu-LISA.

ETIAS: angekündigt, nicht gestartet, 20 €

Am 1. September 2026 nimmt ETIAS keine Anträge entgegen. Der Start ist für das letzte Quartal 2026 angekündigt, das genaue Datum will die EU einige Monate vorher nennen.

Die Gebühr steht seit dem 17. Juli 2025 bei 20 €, statt der 7 €, die 2018 vorgesehen waren; befreit sind Personen unter 18 und über 70 Jahren. Die Genehmigung wird 3 Jahre gelten oder bis zum Ablauf des Passes und an das Dokument gebunden sein.

Weil beide Daten wackeln können, steht auf dieser Seite ein Prüfdatum. Alles, was du zu ETIAS liest, ohne dass ein Datum danebensteht, ist wertlos. Stand: 03.09.2026.

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FAQ

Was brauche ich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer für Italien?

Ein gültiges Ausweisdokument, mehr nicht. Alle drei Staaten gehören zu den 29 Schengen-Ländern, deshalb greifen weder die 90-Tage-Regel noch EES noch ETIAS. An der Binnengrenze am Brenner oder am Gotthard gibt es keine systematische Grenzkontrolle.

Was ist die Anwesenheitserklärung?

Eine Pflicht für Drittstaatsangehörige: binnen 8 Werktagen nach der Einreise ist entweder eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen oder eine dichiarazione di presenza abzugeben. Rechtsgrundlage ist der Einwanderungskodex 286/1998. Wer das versäumt, riskiert eine Verwaltungsausweisung.

Erfüllt das Hotel diese Pflicht für mich?

In der Praxis meldet die Unterkunft ihre Gäste bei der Questura, und das gilt als Erfüllung. Diesen Teil konnten wir allerdings nicht in einer Primärquelle bestätigen: rechtlich belegt ist die Frist von 8 Werktagen, nicht die Übernahme durch den Betrieb.

Wird mein Pass noch gestempelt?

Bei Drittstaatsangehörigen nicht mehr. Seit dem 10. April 2026 ersetzt das Ein- und Ausreisesystem EES den Stempel durch einen digitalen Eintrag mit Gesichtsbild, Fingerabdrücken sowie Ort und Datum. Der stufenweise Beginn lief seit dem 12. Oktober 2025.

Muss ich ETIAS beantragen?

Am 1. September 2026 kann das niemand, denn das System nimmt keine Anträge an. Der Start ist für das letzte Quartal 2026 angekündigt, die Gebühr liegt bei 20 €. Für Pässe der 29 Schengen-Staaten wird es auch danach nicht gelten.

Wie lange darf ein Gast aus einem Drittstaat bleiben?

90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen, gerechnet über alle 29 Schengen-Länder zusammen. Darüber hinaus braucht es ein nationales Visum vom Typ D für 91 bis 365 Tage, das der einzelne Staat ausstellt.

Quellen (6)

  1. 190 · 180Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale - portale 'Il visto per l'Italia'; Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2028-12-31
  2. 229 · 3.500.000Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2027-12-31
  3. 38Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale · neu zu pruefen bis 2027-12-31
  4. 429Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2027-06-30
  5. 530Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31
  6. 620 · 7Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31

Aktualisiert am 2026-09-03