Der Schengen-Raum umfasst seit dem 1. Januar 2025 genau 29 Länder, und ein Kurzaufenthalt darin ist auf 90 Tage in jedem Zeitraum von 1801 Tagen begrenzt.
Die Zusammensetzung: 25 plus 4
29 Länder gehören dazu: 25 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Am 1. Januar 2025 fielen die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien weg, womit beide Staaten vollständig dabei sind.
Zypern nimmt an der Schengen-Zusammenarbeit teil, hat die Binnenkontrollen aber noch nicht abgeschafft. Täglich werden im Raum 3.500.0002 Grenzübertritte an Binnengrenzen gezählt.
Ein Hinweis zur Quellenlage, der praktisch wird: das italienische Konsularportal listet noch 26 Staaten mit vollständiger Anwendung des Besitzstands, ohne Bulgarien, Rumänien und Kroatien. Diese Liste ist nicht aktuell.
Die Zählweise, die man nachrechnen muss
90 Tage in 1801 Tagen bedeutet nicht 90 Tage pro Halbjahr. Gerechnet wird ein gleitendes Fenster: vom heutigen Tag aus 1801 Tage zurück, und in diesem Fenster dürfen höchstens 90 Aufenthaltstage liegen.
Alle 29 Staaten zählen dabei zusammen. Eine Woche in Italien, zwei in Spanien und drei in Kroatien sind sechs Wochen auf demselben Konto. Ein- und Ausreisetag zählen jeweils als voller Tag.
Für wen das im deutschsprachigen Raum zählt
Für Pässe aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt die Begrenzung nicht: alle drei Staaten sind selbst Teil des Raums. Die Regel wird trotzdem regelmäßig relevant, nämlich für Mitreisende.
Nimmst du eine Partnerin, einen Freund oder Familienangehörige mit einem Pass aus einem Drittstaat mit, solltest du deren Tage kennen, bevor die Reise beginnt. Frühere Aufenthalte im laufenden Fenster zählen mit, auch solche in anderen Schengen-Ländern und auch die vor Jahren gebuchte Städtereise.
Visum ist nicht gleich Einreiserecht
Für Kurzaufenthalte gibt es drei Visumtypen: das einheitliche Schengen-Visum vom Typ C für alle Staaten mit vollständiger Anwendung, das räumlich beschränkte Visum vom Typ C für einzeln genannte Staaten und das Flughafentransitvisum vom Typ A.
Das italienische Außenministerium stellt dazu ausdrücklich fest, dass der Besitz eines Visums kein automatisches Einreiserecht schafft. Die Grenzpolizei kann zurückweisen, wer die Bedingungen des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt.
Über 90 Tage hinaus greift das nationale Visum vom Typ D, ausgestellt für 91 bis 3651 Tage vom jeweiligen Staat, mit dem zusätzlich 90 Tage je 1801 in anderen Mitgliedstaaten möglich sind.
Was wir für Schweizer Reisende nicht abdecken
Für 3 Themen haben wir keine geprüften Zahlen im Bestand: Zollfreigrenzen bei der Rückreise, Mehrwertsteuerrückerstattung in Italien und Mobilfunkkosten außerhalb der EU. Die Schweiz gehört zu Schengen, aber weder zur Zollunion noch zur EU, und genau daran hängen diese drei Punkte.
Diese Lücke benennen wir hier, statt sie mit Werten aus zweiter Hand zu füllen. Für die Zollfreigrenzen ist die eidgenössische Zollverwaltung die zuständige Stelle, für die Rückerstattung der Verkäufer in Italien. Stand: 03.09.2026.
FAQ
Wie funktioniert die Regel 90 von 180 Tagen?
Wie viele Länder gehören zu Schengen?
Gilt die 90-Tage-Regel für mich als Deutscher, Österreicher oder Schweizer?
Garantiert ein Visum die Einreise?
Welche Visumtypen gibt es für kurze Aufenthalte?
Quellen (2)
- 190 · 180Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale - portale 'Il visto per l'Italia'; Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2028-12-31
- 229 · 3.500.000Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2027-12-31
Aktualisiert am 2026-09-03