Für einen Arztbesuch in Italien gibt es drei Wege: werktags den Allgemeinmediziner, von 20:00 bis 8:00 Uhr sowie am Wochenende die Guardia medica, im Notfall die Notaufnahme.
Werktags: der Hausarzt, kostenfrei mit Karte
Von Montag bis Freitag ist der Besuch beim vertraglich gebundenen Allgemeinmediziner oder Kinderarzt für Karteninhaber kostenlos und ohne Eigenanteil. Grundlage ist die Gleichstellung mit einer in Italien versicherten Person.
Die Karte oder die vorläufige Ersatzbescheinigung ist das einzige Dokument, das du brauchst. Welche Praxen in Frage kommen, sagt dir die örtliche Gesundheitsbehörde, die azienda sanitaria locale, kurz ASL.
Der Anspruch gilt für medizinisch notwendige Leistungen während eines vorübergehenden Aufenthalts, nicht nur für Notfälle. Berechtigt sind Versicherte aus der EU, aus Island, Liechtenstein und Norwegen sowie aus der Schweiz.
Nachts und am Wochenende: die Guardia medica
Von 20:00 bis 8:00 Uhr an allen Tagen sowie samstags und sonntags arbeitet landesweit die Guardia medica, auch continuità assistenziale genannt. Sie ist kostenfrei und existiert flächendeckend.
Die Bezeichnungen wechseln von Region zu Region, die Rufnummer ebenfalls: sie ist bei der zuständigen ASL zu erfragen, und ein Aushang hängt meist in der Apotheke. Die Seite des Gesundheitsministeriums, aus der diese Angaben stammen, trägt als letztes Aktualisierungsdatum den 21. März 2013.
In Regionen mit starkem Besucherverkehr kommt im Sommer die Guardia medica turistica dazu. Sie ist kostenpflichtig mit regional festgelegten Tarifen, und die Kosten sind über das Formular E1262 bei der eigenen Versicherung einreichbar.
Im Notfall: Krankenhaus und Notaufnahme
0 Euro Eigenanteil kostet die stationäre Aufnahme im Krankenhaus, berechnet wird nur ein reserviertes Einzelzimmer. In der Notaufnahme fällt für Leistungen mit bestimmten Dringlichkeitscodes dagegen ein Eigenanteil an.
Dasselbe gilt für Facharztbesuche und Diagnostik, die eine Hausärztin oder ein Hausarzt verordnet hat. Die Beträge setzen die Regionen fest und weichen so stark voneinander ab, dass eine nationale Zahl irreführend wäre.
Wenn du trotzdem selbst bezahlt hast
Es gibt genau 1 Rückweg. Wer die Karte aus welchem Grund auch immer nicht genutzt hat, kann nach der Rückkehr bei der eigenen Versicherung eine Erstattung beantragen, berechnet nach den Tarifen des Aufenthaltsstaats.
Nötig sind die Zahlungsbelege und die medizinischen Unterlagen. Sammle also jeden Beleg, auch den kleinsten an der Kasse der Notaufnahme, weil die Erstattung an den Papieren hängt und nicht an der Erinnerung.
Die Grenze des Systems
Nicht abgedeckt sind Rettung und Rücktransport, private Anbieter ohne Vertrag mit dem Gesundheitsdienst, geplante Behandlungen, Zahnbehandlungen und Arzneimittel der Kategorie C. Für Kurbehandlungen braucht es das Formular E1125 oder S2.
Wer in den Bergen unterwegs ist, sollte das ernst nehmen: für einen Rettungseinsatz zahlt niemand außer dir oder deiner Reiseversicherung. Der Rest des Systems funktioniert für Gäste erstaunlich reibungslos, dieser eine Punkt nicht. Stand: 03.09.2026.
FAQ
Wie komme ich in Italien zu einem Hausarzt?
Was ist die Guardia medica?
Was ist die Guardia medica turistica?
Kostet die Notaufnahme etwas?
Ich habe selbst bezahlt. Bekomme ich das zurück?
Reicht die EHIC für alles?
Quellen (5)
- 1Ministero della Salute; Commissione europea - Your Europe · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 2Ministero della Salute · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 3Ministero della Salute · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 4Ministero della Salute · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 5Commissione europea - Your Europe; Ministero della Salute · neu zu pruefen bis 2027-12-31
Aktualisiert am 2026-09-03