Drei Verwaltungsakte erklären die Sassi von Matera: die Welterbe-Einschreibung von 1993, das Räumungsgesetz vom 17. Mai 1952 und die heutige Fahrverbotszone mit zwei Sperrfenstern am Tag.
1993, und 1.016 Hektar
Seit 1993 stehen die Sassi und der Park der Felsenkirchen auf der Welterbeliste, nach den Kulturkriterien (iii), (iv) und (v), Referenz 6701. 1.0161 Hektar umfasst die Kernzone, 4.3651 Hektar die Pufferzone.
Das Gut umfasst mehr als die beiden bewohnten Viertel. Dazu gehört die Gravina, die Schlucht gegenüber, mit den in den Fels geschlagenen Kirchen. Wer nur durch die Gassen geht, hat den kleineren Teil gesehen, und den ohne die Aussicht, für die er gemacht wurde.
Gesetz Nr. 619 vom 17. Mai 1952
Verabschiedet wurde es am 17. Mai 1952 unter dem Titel Sanierung der Sassi-Viertel in der Ortschaft der Gemeinde Matera. Es ordnete die Räumung der für unbewohnbar erklärten Bereiche an und regelte in Artikel 7 die Unbewohnbarkeitserklärung samt der Fristen, die der Bürgermeister setzte.
Artikel 14 erlaubte den Erwerb der neuen Wohnungen in Raten über fünfunddreißig Jahre. Was heute als Kulisse für Filme gilt, ist also ein von einem Parlament entleerter Stadtteil, und zwar mit Aktenzeichen.
700 Millionen und 4.500 Millionen Lire
Finanziert wurde die Sache in zwei Töpfen: 7002 Millionen Lire für Enteignungen und öffentliche Arbeiten zwischen 1951 und 1955, dazu 4.5002 Millionen Lire für Sozialwohnungen zwischen 1951 und 1957.
Das Verhältnis sagt, worum es ging: der weitaus größere Teil floss nicht in die Räumung, sondern in den Bau der neuen Viertel am Rand der Stadt. Die Sassi wurden schrittweise leer und erst ab den 1980er Jahren wieder bewohnt.
Die Zahl, die nicht im Gesetz steht
Verbreitet ist die Angabe von rund 17.0002 umgesiedelten Menschen, zwei Dritteln der Stadt. Sie steht nicht im Gesetzestext und stammt aus Presse und Reiseportalen.
Wir führen sie deshalb nicht als Faktum. Belegt sind die Beträge, die Fristen und die Mechanik. Wer die Umsiedlung erzählen will, hat mit den Paragrafen mehr in der Hand als mit einer gerundeten Menschenzahl.
Die ZTL: gelb, blau, grün
Gesperrt ist die gelbe Zone der Sassi täglich von 10:00 bis 13:00 Uhr und von 17:00 bis 21:30 Uhr. Rund um die Uhr beschränkt bleibt die blaue Zone um Duomo und San Biagio. Die grüne Zone der Altstadt zerfällt in Mercato, Prefettura und Centro, mit saisonal wechselnden Zeiten.
In den Fußgängerbereichen darf von 7:00 bis 10:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr geladen und entladen werden, an Feiertagen nicht. Ausgenommen sind je nach Zone angemeldete Bewohner, Rettungsdienste, Fahrzeuge mit Behindertenausweis, Elektroautos und Taxis.
Prüf die Verordnungen, bevor du fährst
Grundlage ist die Verfügung Nr. 2913 vom 27. August 2014, der offene Datensatz wurde am 09.08.2026 aktualisiert und liegt als KML und GeoJSON vor. Die Gemeinde erlässt laufend ergänzende Verordnungen für die Sassi, eine davon gilt seit dem 26. August.
Die beigefügten Geodaten stammen aus dem Jahr 2014, während die Beschreibung neuer ist. Für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen heißt das: die Kamera liest, der Bescheid kommt Monate später nach Hause, und eine veraltete Karte im Navigationsgerät ist keine Ausrede. Stand: 03.09.2026.
FAQ
Seit wann sind die Sassi Welterbe?
Warum wurden die Sassi geräumt?
Stimmt die Zahl von 17.000 umgesiedelten Menschen?
Wann ist die ZTL der Sassi aktiv?
Wer darf trotzdem in die Sassi fahren?
Quellen (3)
- 11.016 · 4.365Ministero della Cultura - Ufficio UNESCO · neu zu pruefen bis 2099-12-31
- 2700.000.000 · 4.500.000.000Edizioni Europee (testo integrale della L. 619/1952) · neu zu pruefen bis 2099-12-31
- 3Comune di Matera - portale open data · neu zu pruefen bis 2027-06-30
Aktualisiert am 2026-09-03
