Im UNESCO-Kern von Florenz, der Zone A1, sind neue touristische Kurzzeitvermietungen seit dem 31. Mai 2025 verboten, und der Beschluss vom 4. Juni 2026 hat die Grenzen auf die Zonen A3 und A4 ausgedehnt, mit einer Mindestfläche von 28 Quadratmetern.
Was sich nicht mehr buchen lässt, und was schon
Das Verbot gilt nur für neue: die vor dem 31. Mai 2025 registrierten Kurzzeitvermietungen laufen weiter. Deshalb leeren sich die Angebote nicht, und die Regel bleibt für fast alle unsichtbar.
Zone A1 ist das UNESCO-Gebiet, seit dem 31. Mai 2025 für neue Kurzzeitvermietungen gesperrt. Am 4. Juni 2026 hat die Stadt die Grenzen auf die Zonen A3 und A4 ausgedehnt: Campo di Marte, San Jacopino, Gavinana, Pignoncino, Paolo Uccello, Statuto, Rifredi, Libertà, Oberdan, Savonarola, Bronzino, Pier Vettori, Fonderia und Petrarca.
Derselbe Beschluss setzt eine Mindestfläche von 28 Quadratmetern für eine neue Vermietung, eine Genehmigung mit 5 Jahren Laufzeit und Bußgelder von 1.0001 bis 10.0001 Euro. Wer seinen Wohnsitz in der Immobilie behält, ist ausgenommen. Die Maßnahme liegt im Verwaltungsstreit: prüf den Stand, bevor du dich darauf verlässt.
Die Taxe: 3,50 bis 8,00, gedeckelt bei 7 Nächten
Florenz verlangt 3,50 Euro pro Person und Nacht im 1-Sterne-Hotel, 4,50 bei zwei Sternen, 6,00 bei drei, 7,00 bei vier und 8,00 bei fünf, für höchstens 7 aufeinanderfolgende Nächte, nach dem Gemeindebeschluss 5352 vom 10. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Februar 2025.
Außerhalb der Hotels: Bed and Breakfast, Zimmervermietungen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen und touristische Vermietungen zahlen 6,00 Euro, historische Residenzen 7,00, Jugendherbergen und Case per ferie 4,00, Campingplätze 3,50. Residences liegen zwischen 4,50 und 7,00 je nach Schlüsseln, Agriturismi zwischen 3,50 und 8,00 je nach Sonnenblumen, Aparthotels zwischen 3,50 und 8,00 je nach Sternen.
Die Grenze von 7 Nächten ist nach italienischem Maßstab kurz: zwei Wochen in einem Haus werden für die erste berechnet und danach nicht mehr.
Wer nicht zahlt
Die florentinischen Befreiungen sind aufgeschrieben und prüfbar, was nicht selbstverständlich ist: Kinder unter 12 Jahren, Studierende der Universität Florenz, Patienten in der Tagesklinik, Begleitpersonen bis zu zwei je Patient, Polizei und Zivilschutz im Dienst, Beschäftigte des Hauses auf Dienstreise.
Fällst du in eine dieser Gruppen, nimm einen Nachweis mit: die Befreiung gewährt das Haus, nicht die Stadt, und ohne Papier in der Hand gewährt sie fast niemand.
Was die Erhöhung von 2025 wirklich geändert hat
Die Erhöhung um 0,50 Euro zum 1. Februar 2025 hat nicht alle getroffen. Sie betraf Nicht-Hotelbetriebe mit Wohnungscharakter und touristische Vermietungen, also Wohnungen und Ferienhäuser, nicht die Hotels.
Die Entscheidung ist lesbar: die Stadt hat den Preis genau bei jener Beherbergungsform erhöht, die sie mit dem Verbot in Zone A1 begrenzen will. Beide Maßnahmen zielen in dieselbe Richtung.
Welches Viertel: was wir sagen können und was nicht
Auch hier haben wir keine geprüften Daten zu Vierteln, und wir empfehlen keines. Sagen können wir, wo die Regeln wechseln: in den Zonen A1, A3 und A4 sollte ein neues Angebot nicht existieren, und wenn du eines findest, lohnt die Frage, seit wann es registriert ist.
Siehe Florenz und die Kurtaxe in Italien.
FAQ
Kann man in Florenz noch eine Wohnung für ein paar Tage mieten?
Wie hoch ist die Kurtaxe in Florenz?
Wer zahlt in Florenz keine Kurtaxe?
Welche Zonen von Florenz betrifft die Ausweitung des Verbots?
Wie funktioniert die Grenze von 7 Nächten in Florenz?
Quellen (3)
- 128 · 5Comune di Firenze · neu zu pruefen bis 2027-06-30
- 27Comune di Firenze; doc 2 · neu zu pruefen bis 2027-06-30
- 3Comune di Firenze · neu zu pruefen bis 2027-06-30
Aktualisiert am 2026-09-09
