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Einreise und Dokumente: was jetzt gilt

Mit deutschem oder österreichischem Pass betrifft dich an der italienischen Grenze 2026 keine der neuen Regeln. Für Mitreisende mit einem Pass von außerhalb der EU gelten zwei von vier bereits: das biometrische Entry/Exit System seit dem 10. April 2026 und die 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum; ETIAS noch nicht.

Wen das alles betrifft

EES gilt für Nicht-EU-Bürger im Kurzaufenthalt, ETIAS für visumfreie Drittstaatsangehörige, die 90-Tage-Regel ebenfalls für Drittstaatsangehörige. Für Schweizer Pässe enthält unser Register dazu keinen belegten Fakt; was für welchen Pass gilt, steht unter Schengen und Italien.

Relevant wird der Rest, sobald jemand mit US-, britischem oder kanadischem Pass mitreist. Für diese Person gilt alles, was folgt.

Die Grenze führt jetzt eine Akte

Seit dem 10. April 2026 erfasst das Entry/Exit System für Kurzaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern Dokument, Gesicht, Fingerabdrücke sowie Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise, und es speichert auch Zurückweisungen. Der Aufbau begann am 12. Oktober 2025, der Stempel ist Geschichte.

Praktisch kostet das beim ersten Grenzübertritt Zeit am Schalter. Wo die App Travel to Europe eingesetzt wird, lassen sich die Daten bis 72 Stunden vorher eingeben.

ETIAS: in dieser Saison nichts zu kaufen

Stand 1. September 2026 nimmt ETIAS keine Anträge an, der Start wird im letzten Quartal 2026 für visumfreie Reisende in 30 europäische Länder erwartet. Eine Website, die heute eine italienische Reisegenehmigung verkauft, verkauft nichts.

Gebühr, Ausnahmen und der offizielle Kanal stehen unter ETIAS.

90 Tage, geteilt mit 28 anderen Ländern

Die Grenze für Kurzaufenthalte liegt bei 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen im ganzen Schengen-Raum, der seit dem 1. Januar 2025 aus 29 Ländern besteht, als die Binnenkontrollen zu Bulgarien und Rumänien fielen. Zypern arbeitet in Schengen mit, hat die Kontrollen aber nicht aufgehoben.

Darüber braucht es ein nationales Visum Typ D, von 91 bis 365 Tagen, ausgestellt von einem Staat und mit 90 Tagen in 180 in den übrigen.

Die 8 Werktage nach der Ankunft

Ein Nicht-EU-Reisender hat ab der Einreise 8 Werktage, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder eine Anwesenheitserklärung abzugeben, sonst droht die Ausweisung. Hotels erledigen das über die Gästemeldung an die Questura; in einer Privatunterkunft frag den Gastgeber, was gemeldet wurde. Der ganze Ablauf steht unter Einreisebestimmungen.

Die Steuer, die an der Rezeption dazukommt

Die Imposta di soggiorno ist eine Gemeindesteuer nach Art. 4 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011, im Regelfall bis 5 € pro Person und Nacht, zusätzlich zum Zimmerpreis. Gemeinden mit ein Vielfaches an Gästen gegenüber Einwohnern dürfen darüber gehen. Die Sätze je Stadt stehen unter Kurtaxe, weitere Fragen in der Italien-FAQ.

Inhalt

FAQ

Brauche ich mit deutschem oder österreichischem Pass ETIAS oder EES?

Nein. Das Entry/Exit System gilt für Nicht-EU-Bürger im Kurzaufenthalt, ETIAS für visumfreie Drittstaatsangehörige. Für Schweizer Pässe steht in unserem Register kein belegter Fakt, dafür gibt es die Seite Schengen und Italien. Mitreisende mit US- oder britischem Pass sind betroffen.

Muss man für Italien jetzt schon ETIAS beantragen?

Nein. Stand 1. September 2026 ist ETIAS nicht in Betrieb und nimmt keine Anträge an, der Start wird für das letzte Quartal 2026 erwartet, das Datum kündigt die EU Monate vorher an. Es wird 30 Länder abdecken: die 29 Schengen-Staaten plus Zypern.

Stempelt die Grenzpolizei noch Pässe?

Nein. Das Entry/Exit System läuft seit dem 10. April 2026 vollständig, nach einem schrittweisen Start am 12. Oktober 2025. Es speichert statt des Stempels Passdaten, Gesichtsbild, Fingerabdrücke und jede Ein- und Ausreise.

Für wie viele Länder gelten die 90 Tage?

Für 29 seit dem 1. Januar 2025: 25 EU-Staaten plus Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein. Die Grenze liegt bei 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen über alle zusammen, Tage in Spanien oder Frankreich zählen also auf dasselbe Konto.

Muss ich mich nach der Ankunft irgendwo melden?

Als Drittstaatsangehöriger ja, innerhalb von 8 Werktagen nach der Einreise, per Antrag auf Aufenthaltstitel oder Anwesenheitserklärung nach Gesetzesvertretendem Dekret 286/1998. Ein Hotel erledigt die Gästemeldung für dich. Wer das auslässt oder überzieht, riskiert die Ausweisung.

Warum will das Hotel beim Check-in meinen Ausweis?

Weil es jeden Gast meldet und in den meisten Urlaubsorten die Imposta di soggiorno kassiert. Diese Abgabe beruht auf Art. 4 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011, jede Gemeinde setzt sie selbst, im Regelfall höchstens 5 € pro Person und Nacht.

Ist die Kurtaxe im Onlinepreis enthalten?

Oft nicht. Die Imposta di soggiorno ist eine Gemeindesteuer, im Regelfall bis 5 € pro Nacht und höher in Orten mit viel mehr Gästen als Einwohnern, und viele Häuser verlangen sie beim Check-out bar oder per separater Kartenzahlung.

Was, wenn jemand aus meiner Gruppe länger als 90 Tage bleibt?

Dann braucht er vor der Reise ein nationales Visum Typ D, gültig 91 bis 365 Tage und von einem Staat ausgestellt. Es erlaubt auch 90 Tage in 180 in anderen Mitgliedstaaten. Ein Visum ist eine Erlaubnis, um Einreise zu bitten, keine Garantie dafür.

Quellen (6)

  1. 129Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2027-06-30
  2. 230Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31
  3. 390 · 180Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale - portale 'Il visto per l'Italia'; Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2028-12-31
  4. 429 · 3.500.000Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2027-12-31
  5. 58Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale · neu zu pruefen bis 2027-12-31
  6. 65Comune di Firenze - Deliberazione di Giunta DG/2024/00535; Comune di Firenze · neu zu pruefen bis 2027-12-31

Aktualisiert am 2026-09-11