Mit deutschem oder österreichischem Pass betrifft dich an der italienischen Grenze 2026 keine der neuen Regeln. Für Mitreisende mit einem Pass von außerhalb der EU gelten zwei von vier bereits: das biometrische Entry/Exit System seit dem 10. April 2026 und die 90 von 1801 Tagen im Schengen-Raum; ETIAS noch nicht.
Wen das alles betrifft
EES gilt für Nicht-EU-Bürger im Kurzaufenthalt, ETIAS für visumfreie Drittstaatsangehörige, die 90-Tage-Regel ebenfalls für Drittstaatsangehörige. Für Schweizer Pässe enthält unser Register dazu keinen belegten Fakt; was für welchen Pass gilt, steht unter Schengen und Italien.
Relevant wird der Rest, sobald jemand mit US-, britischem oder kanadischem Pass mitreist. Für diese Person gilt alles, was folgt.
Die Grenze führt jetzt eine Akte
Seit dem 10. April 2026 erfasst das Entry/Exit System für Kurzaufenthalte von Nicht-EU-Bürgern Dokument, Gesicht, Fingerabdrücke sowie Datum und Ort jeder Ein- und Ausreise, und es speichert auch Zurückweisungen. Der Aufbau begann am 12. Oktober 2025, der Stempel ist Geschichte.
Praktisch kostet das beim ersten Grenzübertritt Zeit am Schalter. Wo die App Travel to Europe eingesetzt wird, lassen sich die Daten bis 72 Stunden vorher eingeben.
ETIAS: in dieser Saison nichts zu kaufen
Stand 1. September 2026 nimmt ETIAS keine Anträge an, der Start wird im letzten Quartal 2026 für visumfreie Reisende in 30 europäische Länder erwartet. Eine Website, die heute eine italienische Reisegenehmigung verkauft, verkauft nichts.
Gebühr, Ausnahmen und der offizielle Kanal stehen unter ETIAS.
90 Tage, geteilt mit 28 anderen Ländern
Die Grenze für Kurzaufenthalte liegt bei 90 Tagen in jedem Zeitraum von 1801 Tagen im ganzen Schengen-Raum, der seit dem 1. Januar 2025 aus 29 Ländern besteht, als die Binnenkontrollen zu Bulgarien und Rumänien fielen. Zypern arbeitet in Schengen mit, hat die Kontrollen aber nicht aufgehoben.
Darüber braucht es ein nationales Visum Typ D, von 91 bis 3653 Tagen, ausgestellt von einem Staat und mit 90 Tagen in 1801 in den übrigen.
Die 8 Werktage nach der Ankunft
Ein Nicht-EU-Reisender hat ab der Einreise 8 Werktage, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen oder eine Anwesenheitserklärung abzugeben, sonst droht die Ausweisung. Hotels erledigen das über die Gästemeldung an die Questura; in einer Privatunterkunft frag den Gastgeber, was gemeldet wurde. Der ganze Ablauf steht unter Einreisebestimmungen.
Die Steuer, die an der Rezeption dazukommt
Die Imposta di soggiorno ist eine Gemeindesteuer nach Art. 4 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 23 vom 14. März 2011, im Regelfall bis 5 € pro Person und Nacht, zusätzlich zum Zimmerpreis. Gemeinden mit ein Vielfaches an Gästen gegenüber Einwohnern dürfen darüber gehen. Die Sätze je Stadt stehen unter Kurtaxe, weitere Fragen in der Italien-FAQ.
FAQ
Brauche ich mit deutschem oder österreichischem Pass ETIAS oder EES?
Muss man für Italien jetzt schon ETIAS beantragen?
Stempelt die Grenzpolizei noch Pässe?
Für wie viele Länder gelten die 90 Tage?
Muss ich mich nach der Ankunft irgendwo melden?
Warum will das Hotel beim Check-in meinen Ausweis?
Ist die Kurtaxe im Onlinepreis enthalten?
Was, wenn jemand aus meiner Gruppe länger als 90 Tage bleibt?
Quellen (6)
- 129Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2027-06-30
- 230Commissione europea - DG HOME; doc 2 · neu zu pruefen bis 2026-12-31
- 390 · 180Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale - portale 'Il visto per l'Italia'; Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2028-12-31
- 429 · 3.500.000Commissione europea - DG HOME · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 58Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale · neu zu pruefen bis 2027-12-31
- 65Comune di Firenze - Deliberazione di Giunta DG/2024/00535; Comune di Firenze · neu zu pruefen bis 2027-12-31
Aktualisiert am 2026-09-11